AGBs das/Sportwerk

1. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder eMail oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung werden unsere Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt. Der Vertrag kommt durch unsere Anmeldebestätigung zustande.

2. Zahlung
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung ist der gesamte Preis zur Zahlung bis spätestens 14 Tage vor Erbringung der Leistung fällig. Das Aussetzen der Zahlung ersetzt nicht die Stornierung einer gebuchten Leistung.
Wichtig! Der Kursplatz ist erst nach Eingang der Kursgebühr sicher, Termine für Personal Training werden erst nach Eingang der Leistungsgebühr endgültig bestätigt!

3. Leistungen / Preise
Der Umfang der Leistungen und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und Preisgestaltung auf der Internetseite www.dassportwerk.de. Maßgebend sind die hierauf bezogenen Angaben in der Anmeldebestätigung. Die Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt.

4. Kurzfristige Anmeldungen
Bei kurzfristigen Anmeldungen, die innerhalb von 14 Tagen vor Erbringung der Leistung getätigt werden wird der Gesamtpreis mit der Anmeldebestätigung sofort fällig.

5. Rücktritt der Teilnehmer
Die Teilnehmer/innen können jederzeit vor Kursbeginn/Leistungsbeginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber „das sportwerk“ abzugeben. Ab dem 10. Tag vor Kurs-/Leistungsbeginn entstehen aufgrund der Aufwendungen und Nichtbesetzung des Kursplatzes Stornogebühren:
- ab dem 10. Tag vor Kurs-/Leistungsbeginn: 10% der Teilnahmegebühr
- bei Nichtantritt des Kurses/der Leistung: 50% der Teilnahmegebühr
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei „das sportwerk“.
Bei Rücktritt einer bereits angetretenen Leistung, die in der Person des Teilnehmers/der Teilnehmerin gegeben ist oder aus Gründen die sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.
Bei vom Arzt schriftlich attestierter Krankheit des Teilnehmers/der Teilnehmerin, kann der betreffende Kurs/ die betreffende Leistung innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem jeweiligen Kursbeginn, nachgeholt werden.

6. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
Umbuchungen sind, sofern freie Plätze verfügbar, mit Zustimmung von „das sportwerk“ bis 3 Wochen vor Leistungsbeginn möglich.
Sind Ersatzteilnehmer/Teilnehmerin vorhanden, ist Umbuchung bis zum Kurs-/Leistungsbeginn möglich.

7. Kündigung des Vertrages durch das sportwerk
- Vor Kurs-/Leistungsbeginn kann „das sportwerk“ von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist bei allen Kursen/Touren 4 Teilnehmer), die Teilnehmer/die Teilnehmerin sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder höhere Gewalt vorliegt. In diesem Fall wird ein Ersatztermin von „das sportwerk“ angeboten. Weitere Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
- Nach Kursbeginn kann „das sportwerk“ den Vertrag kündigen, wenn ein oder mehrere Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch „das sportwerk“ oder ihrer Mitarbeiter nachhaltig stört/stören oder wenn sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält sich „das sportwerk“ den Anspruch auf keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr vor!

8. Mitwirkungspflicht
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet „das sportwerk“ vor Leistungserbringung über eine Nichtteilnahme zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.
- Jeder Teilnehmer sorgt selbst für die Sicherheit und Tauglichkeit der Geräte und Ausrüstung, die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs/der Leistung stehen. Reparaturen während der Kurse müssen von der Teilnehmerin selbst in angemessener Zeit durchgeführt werden können.

9. Haftungsausschlüsse
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin während eines Kurses/einer Leistung sich selber, den anvertrauten Geräten oder anderen Personen zufügen oder durch diese ihm zugefügt werden. Dieses gilt auch für Geräte, die im direkten Zusammenhang mit dem Kurs/der Leistung stehen.
Die von „das sportwerk“ durchgeführten Fahrtechnikkurse und Touren finden in freiem Gelände unter zum Teil schweren Bedingungen statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Nebel etc. können die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Außerdem werden auf jeder Schwierigkeitsstufe hohe Anforderungen an das verwendete Material und die körperliche und geistige Fitness der Teilnehmer/in gestellt. Jede/r Teilnehmer/in ist aufgefordert, nur mit einwandfreiem Sportgerät und Sicherheitsausrüstung an den Kursen/Touren teilzunehmen und die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.
Da Unfälle und Schäden bei der Risikosportart Mountainbike nie völlig ausgeschlossen werden können, gelten für die Teilnahme an sämtlichen Kursen/Touren von „das sportwerk“: An den Kursen beteiligt sich der Teilnehmer auf eigene Gefahr.
Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit haftet „das sportwerk“ nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „das sportwerk“ beruhen. Bei sonstigen Schäden haftet „das sportwerk“ nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von das sportwerk beruhen.

10. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

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